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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
266 LG Hildesheim 05.07.1988 Bei nicht als KDV anerkanntem „Totalverweigerer“ bleibt Art. 4 III GG maßgeblich: Gewissensgründe wirken nur begrenzt strafmildernd, schließen Schuld aber nicht aus. Für Fahnenflucht (§ 16 WStG) und Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) sind generalpräventive Disziplinbelange zu berücksichtigen; bei fortgesetzter Befehlsverweigerung fehlt positive Prognose, Bewährung scheidet aus (§ 56 I, III StGB ...
422 LG Bad Kreuznach 08.08.1985 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Jugendschöffengerichts bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein vom 26.04.1985 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten und seine notwendigen Auslagen in beiden Instanzen zu tragen.