1 Ergebnis

ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
261 OLG Düsseldorf 07.03.1986 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) darf die Strafzumessung nicht auf bloß vermutetes künftiges, nicht strafbares Verhalten gestützt werden; insbesondere kann eine mögliche "Werbung" für die Gewissensentscheidung wegen Art. 5 GG keine Freiheitsstrafe "zur Wahrung der Disziplin" rechtfertigen.