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OLG Stuttgart
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02.11.1992 |
Eigenmächtige Abwesenheit (§ 15 WStG) setzt Soldatenstatus voraus, der grundsätzlich schon durch den wirksamen Einberufungsbescheid begründet wird; eine nur materiell rechtswidrige Einberufung wegen unerkannt vorliegender Wehrdienstunfähigkeit macht den Bescheid nicht nichtig und lässt Wehrdienstverhältnis/Soldatenstatus bis zur Entlassung fortbestehen.
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