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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
639 OLG Hamm 19.11.1998 1. Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) ist es rechtsfehlerhaft, die Dauer der Freiheitsstrafe an der Dauer des verweigerten Zivildienstes zu „messen“; Freiheitsstrafe und Dienst sind wesensverschieden, die Strafzumessung richtet sich allein nach §§ 46, 47 StGB (ggf. § 47 II StGB/Geldstrafe). 2. Eine Bewährungsauflage, ein § 15a-ZDG-Arbeitsverhältnis „ein Jahr länger als Zivildienst“ einzugehen, ist unz...
481 OLG Koblenz 15.04.1996 1. Die Nichtinanspruchnahme des sog. ‘freien Arbeitsverhältnisses’ ist ein zwar ungeschriebenes, aber sich aus § 15a ZDG unmittelbar erschließendes zusätzliches Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 ZDG, das dem Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unterfällt. Der Dienstflüchtige wird nicht dafür bestraft wird, daß er nicht von der „Ausweichmöglichkeit“ des § 15a ZDG Gebrauch gemacht hat; ...
246 OLG Hamm 11.03.1980 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) darf Geldstrafe nicht schematisch ausgeschlossen werden; § 47 II StGB ist grundsätzlich prüfbar, nur besondere Umstände i.S.d. § 56 ZDG sperren sie. Freiheitsstrafe darf nicht nach der vorgesehenen Dienstzeit bemessen werden; Generalprävention tritt bei Gewissenstätern wegen des Wohlwollensgebots zurück.
241 OLG Köln 20.06.1969 Bei Ersatzdienstflucht aus ernsthafter Gewissensnot (hier: Zeuge Jehovas) darf die Strafe nicht an der Dienstdauer ausgerichtet werden; Generalprävention tritt zurück („Wohlwollensgebot“), Bewährung ist grundsätzlich zu prüfen.