|
639
|
OLG Hamm
|
19.11.1998 |
1. Eine sich an der Länge des Wehr- bzw. Zivildienstes orientierende Strafzumessung ist unzulässig, da Freiheitsstrafe und Ersatzdienst ihrem Wesen nach nicht vergleichbar sind. Die Gleichsetzung von Kriminalstrafe mit Wehr- oder Ersatzdienst verbietet sich von vornherein unter jedem denkbaren Gesichtspunkt. Der Vergleich von Dienstzeiten der Wehr- bzw. Ersatzdienstpflichtigen mit Gefängnistage...
|
|
481
|
OLG Koblenz
|
15.04.1996 |
1. Die Nichtinanspruchnahme des sog. ‘freien Arbeitsverhältnisses’ ist ein zwar ungeschriebenes, aber sich aus § 15a ZDG unmittelbar erschließendes zusätzliches Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 ZDG, das dem Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unterfällt. Der Dienstflüchtige wird nicht dafür bestraft wird, daß er nicht von der „Ausweichmöglichkeit“ des § 15a ZDG Gebrauch gemacht hat; ...
|
|
246
|
OLG Hamm
|
11.03.1980 |
Bei der Strafzumessung bei einer Verurteilung der Dienstflucht von Zeugen Jehovas darf das Gericht nicht davon ausgehen, daß in aller Regel eine Freiheitsstrafe verhängt werden muß, welche in Relation zur Dauer der Ersatzdienst- bzw. Zivildienstzeit steht. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Geldstrafe zu verhängen.
|
|
241
|
OLG Köln
|
20.06.1969 |
Die Erwägung, daß die Höhe der Gefängnisstrafe für die Ersatzdienstverweigerung eines Zeugen Jehovas der Hälfte der Dauer der Ersatzdienstpflicht entsprechen müsse, ist rechtsfehlerhaft.
|