Kriegsdienstverweigerung und Gewissensfreiheit in einer neuen Verfassung
Liebe Freunde,
obwohl die volle rechtliche Vereinigung von BRD, DDR und Berlin trotz der DDR-Wahl sicher noch einige Zeit brauchen wird, geht es jetzt schon darum, wie die neue Verfassung Deutschlands aussehen wird. Das Grundgesetz heißt so und nicht Verfassung, weil es von vornherein nur vorläufig sein sollte – vgl. Präambel und Artikel 146. Nach der DDR-Volkskammerwahl läuft trotzdem alles in Richtung Anschluß nach Artikel 23 mit vermutlich weitgehender Übernahme des Grundgesetzes als endgültige deutsche Verfassung. Um diese geht es jetzt und um die Veränderungen bei einer deutschen Vereinigung.
Da eine wichtige östliche Bedingung für ein vereinigtes Deutschland die radikale Entmilitarisierung zu sein scheint, dürfte die Wehrpflicht wegfallen. Außenminister Genscher plant die völlige Entmilitarisierung der DDR, das wäre sogar das sichere Ende der Wehrpflicht. Wir befürchten, daß dann die Bedeutung der Glaubens- und Gewissensfreiheit für Kriegsdienstverweigerer nicht ausreichend garantiert wird. 1948/49 hat der Parlamentarische Rat in einer Zeit der Entmilitarisierung im Grundgesetz eine Regelung getroffen, die völlig unzureichend war. Da wir diese Erfahrung haben, sind wir verpflichtet, jetzt an die Bedeutung der Gewissensfreiheit für Kriegsdienstverweigerer zu erinnern, unabhängig davon, ob die Wehrpflicht zeitweise oder im Frieden gar ganz fortfällt.
Wir wissen: Über 500 000 mal wurde in einem KDV-Verfahren ein Antrag abgelehnt, weil die Gewissensprüfer dem unbescholtenen Staatsbürger einfach nicht glaubten. Ist das ein Grundrecht, ein Menschenrecht, das so von Staats wegen inquisitorisch überprüft und willkürlich verweigert werden kann? Nie und nimmer! Ein Menschenrecht, das nicht unmittelbar gilt, sondern nur von staatlichen Prüfern eventuell verliehen wird, ist die Karikatur eines Menschenrechtes. Wer Gewissen prüfen will, verhöhnt die Menschenrechte! Das darf es nicht weiterhin geben.
Wir erinnern uns: Hunderttausende der in einer Instanz abgelehnten Kriegsdienstverweigerer kamen trotz aller Rechtsbehelfe überhaupt nicht zu ihrem Recht und mußten andere Auswege suchen (z.B. Katastrophenschutz, Flucht ins Ausland oder nach Berlin) oder sich dem menschenunwürdigen KDV-Verfahren erneut unterwerfen. Nicht wenige wurden über dem Verfahren krank, manche nahmen sich das Leben – wir kennen diese bedrückenden Fälle.
Tausende, die abgelehnt worden waren, wurden zum Militär gezwungen und wegen ihrer andauernden Berufung auf ihre Gewissensfreiheit und ihre Kriegsdienstverweigerung wie Verbrecher verurteilt und ins Gefängnis geworfen. Das Grundgesetz war und ist kein ausreichender Schutz für Kriegsdienstverweigerer, weil die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts es völlig ausgehöhlt hat. Inquisition, Verfolgung, Diskriminierung durch Zusatzdienste und Verhöhnung als Drückeberger – obwohl der Zivildienst längst viel schwerer als der Wehrdienst ist – alles ist unter der Geltung des Grundgesetzes möglich geworden. Ein Gewissensschutz gegen Kriegsdienste ohne Waffen, z.B. ein Schutz von Frauen gegen Zwangsdienst in Lazaretten, besteht nicht. Wer aus Glaubens- und/oder Gewissensgründen jeglichen Zwangsdienst im Bereich von Kriegs- und Kriegsersatzdienst ablehnt, wird sowieso politisch verfolgt. Wir wissen, daß es junge Menschen gibt, für die jede Form von Rüstung und Krieg aus ihrem Gewissen heraus verbrecherisch ist. Sie müssen die Beteiligung an diesem Dienst, der von ihrem Gewissen her ein Verbrechen ist, ablehnen. Kann man verlangen, daß sie für das Nichtbegehen eines Verbrechens einen Ersatz leisten? Nein! Deshalb gibt es volle Glaubens- und Gewissensfreiheit erst, wenn im Bereich von Kriegs- und Ersatzdiensten jeder Zwang beseitigt ist. Es liegt an uns, darauf hinzuweisen.
Die Mitgliederversammlung der Zentralstelle am 17.03.1990 in Köln hat deshalb beschlossen, folgende Forderung zu erheben. In der endgültigen deutschen Verfassung muß die Glaubens- und Gewissensfreiheit ergänzt werden durch einen eigenen Absatz folgenden Inhalts:
Niemand darf zu Kriegs-, Militär-, Kriegshilfs- oder Ersatzdienst gezwungen werden. Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich als Kriegsdienstverweigerer zu erklären und hat Anspruch auf die staatliche Anerkennung dieser Erklärung.
Ein Staat, der die Gewissensfreiheit nicht achtet, ist kein freiheitlicher Staat, der es wert wäre, sich für ihn einzusetzen!
Ein Staat, der so schlecht ist, daß seine BürgerInnen sich nicht freiwillig für ihn einsetzen, kann und darf auch nicht mit Zwang verteidigt werden.
Ein Staat, der nach Hiroshima und Tschernobyl noch auf dem Recht zum Kriegführen besteht, gefährdet das Leben aller Menschen und verweigert sich den großen Aufgaben der internationalen Gerechtigkeit (Nord-Süd-Problematik, Ökologie, Machtmißbrauch der internationalen Konzerne). Er verschwendet überlebenswichtige Ressourcen für Rüstung. Er verhindert die Anwendung und das Durchsetzen internationalen Rechtes – kurz er entartet (um es mit dem Heiligen Kirchenlehrer Augustinus zu sagen, De Civitate 4, 4) zu einer Art Räuberbande, die die rechtliche Ordnung der Weltgemeinschaft durch ihre eigenen Waffen verhindert.
Ein Mittel, die Staaten, auch unseren Staat, an diese weltweite Friedensverantwortung zu erinnern und persönlich etwas dafür zu tun, ist die Kriegsdienstverweigerung der einzelnen Bürgerinnen. Deshalb muß dieses Recht als Teil der Gewissensfreiheit umfassend geschützt werden.
Deshalb: Kein Gespräch über BRDDR, DDR-Verfassungsrecht, Änderungen des Grundgesetzes etc. ohne die Erinnerung an die uneingeschränkte Gewissensfreiheit für Kriegsdienstverweigerer! Noch sind keine Konsequenzen aus dem Leiden und Sterben so vieler Pazifisten in der NS-Zeit gezogen. Wenn jemand daran erinnern muß, dann wir. Bitte nutzen Sie jede Möglichkeit, die Sie finden, und ganz besonders jede Gelegenheit zum Gespräch mit »drüben«.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ulrich Finckh, Vorsitzender