»Tempelhofer Erklärung«
Für uns, Christen aus verschiedenen evangelischen Freikirchen, ist das Friedens- und Liebesgebot Jesu verpflichtend. Konfliktlösung soll nicht durch Gewalt, sondern durch versöhnenden Ausgleich erreicht werden. Diese Handlungsweise ist nicht erst in Gottes zukünftigem Reich möglich; sie soll vielmehr schon heute zeichenhaft und verändernd gelebt werden.
Angesichts des Demokratisierungsprozesses in Europa, der in den letzten Monaten auch militärstrategisch völlig neue Tatsachen geschaffen hat und bald einen gesamtdeutschen Staat ermöglichen wird, sind wir der Überzeugung:
1. In Deutschland darf es in Zukunft keine Wehrpflicht mehr geben. Für einen staatlichen Zwangsdienst, wie er bisher durch die allgemeine Wehrpflicht als Wehr- und Zivildienst praktiziert wurde, besteht heute erst recht keine Berechtigung mehr.
2. Wenn aus staatlichen Sicherheitsinteressen für eine Übergangszeit dennoch eine Armee für nötig gehalten wird, ist eine parlamentarisch kontrollierte Berufsarmee mit höchstens 80 000 Soldaten völlig ausreichend. Für die Zukunft halten wir die gesellschaftliche Einübung gewaltfreier Konfliktlösung (Soziale Verteidigung) für erforderlich.
3. Das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung muß erhalten bleiben. Solange die Wehrpflicht noch besteht, sollte die tatsächliche Dauer des Zivildienstes die des Wehrdienstes nicht übersteigen. Die Gewissensprüfung muß abgeschafft werden.
4. Der Zivildienst muß in einen freiwilligen »Sozialen Friedensdienst« umgewandelt werden, der Männern und Frauen gleichermaßen offen steht.
Berlin-Tempelhof, 20.03.1990
In der AG 8 der VEF arbeiten Vertreter folgender evangelischer Freikirchen mit:
Arbeitsgemeinschaft deutscher Mennonitengemeinden
Bund evangelisch freikirchlicher Gemeinden (Baptisten)
Bund freier evangelischer Gemeinden
Christlicher Gemeinschaftsverband Mülheim/Ruhr
Evangelisch methodistische Kirche
Herrnhuter Brüdergemeinde