Leitsatz

Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 10.- DM bleibt vorbehalten.

Volltext

Zum Sachverhalt (Gründe abgekürzt)

Hinsichtlich des auf Grund der Hauptverhandlung festgestellten Sachverhaltes und des darauf angewendeten Gesetzes wird auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Paderborn vom 09.07.1991 mit der Maßgabe verwiesen, daß der Angeklagte zur Zeit der Einberufung bereits etwa 15 Monate Ersatzdienst mit Zustimmung des Bundesamtes für Zivildienst geleistet hatte. Er hatte diesen auf 22 Monate bemessenen Ersatzdienst bei der Organisation "Eirene" vorzeitig abgebrochen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

Schöffengericht Höxter, Direktor des Amtsgerichts Deisberg als Vorsitzender.

Verteidiger: RA Thomas Schlingmann, Marktstraße 7, 33 602 Bielefeld, Tel. 0521 / 9 66 57 17.