Stellungnahme zu einer möglichen neuen Verfassung

Der bevorstehende Zusammenschluß der beiden deutschen Staaten bietet die einmalige Chance, in freier Selbstbestimmung nach Art. 146 Grundgesetz eine gemeinsame neue Verfassung für den entstehenden Bund Deutscher Länder zu schaffen, die den Bedürfnissen mündiger Bürgerinnen und Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat Rechnung trägt.

Die Humanistische Union lehnt einen Anschluß der Deutschen Demokratischen Republik an die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes ohne Schaffung einer neuen Verfassung ab. Dies würde ein Überstülpen der Rechtsordnung der BRD auf die DDR bedeuten, die sich in 40 Jahren eigenständig entwickelt hat. Die Bevölkerung der DDR hat einen Anspruch auf Respekt vor ihren selbst entwickelten Vorstellungen. Die wirtschaftliche Überlegenheit der BRD darf nicht dazu mißbraucht werden, die hiesige Rechtsordnung der DDR rücksichtslos aufzuzwingen; die DDR ist keine Kolonie der BRD.

Vielmehr gilt es, die Gelegenheit der Bildung eines einheitlichen föderalen deutschen Staates zu nutzen, um Bewährtes aus beiden deutschen Teilstaaten zu übernehmen und demokratische, soziale und rechtsstaatliche Defizite abzubauen.

Die Humanistische Union fordert die Wahl zu einer verfassungsgebenden Bundesversammlung, in der Männer und Frauen je zur Hälfte vertreten sind. Dies ist auch der vom Grundgesetz in Art. 146 selbst vorgezeichnete Weg für die Vereinigung der beiden deutschen Staaten und der alleinige Weg, auf dem die Bürgerinnen und Bürger der DDR ihre in der sanften Revolution entwickelten politischen Überzeugungen in den neuen deutschen Gesamtstaat einbringen können. Eine an die Bundesversammlung anschließende Abstimmung der gesamten Bevölkerung würde einen wirklich demokratisch legitimierten Gesamtstaat schaffen.

Diese neue Verfassung darf nicht hinter das Grundgesetz zurückfallen, sondern muß einen auf Toleranz, Sozial- und Rechtsstaatlichkeit gegründeten Staat weiterentwickeln. Sie muß insbesondere folgenden zusätzlichen Anforderungen entsprechen:

1. Friedensstaatlichkeit und Umweltschutz müssen als Grundlagen des Staates zusätzlich in die Verfassung aufgenommen werden.

2. Niemand darf zu Wehr- oder Ersatzdienst verpflichtet werden.

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