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LG Heidelberg
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28.01.1986 |
Der Angeklagte hat eine auf der Grundlage rationaler, politischer und allgemein weltanschaulicher Überlegungen gebildete dauerhafte Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst getroffen. Die wiederholte oder fortdauernde Zivildienstverweigerung begegnet stets derselben Pflicht auf einmalige Leistung des Zivildienstes. Da der Angeklagte wegen Zivildienstverweigerung bereits bestraft wurde, mußte...
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