ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
62 AG Mayen 26.01.1989 Das Verfahren wird wegen des grundgesetzlichen Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 103 Abs. 3 GG eingestellt. Der Angeklagte hat zwar durch die konsequente Verweigerung des Zivildienstes – konkret durch die Weigerung, dem neuen Dienstantrittsbescheid Folge zu leisten – den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 53 ZDG erfüllt. Da diese Tat aber im prozessualen Sinne bereits Gegenstand e...