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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
73
AG Hamburg
27.09.1988
Der Angeklagte, auf den Jugendstrafrecht anzuwenden war, ist der fortgesetzten Dienstflucht schuldig und wird deshalb zu einer Geldauflage in Höhe von 500,– DM verurteilt.
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