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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
223 LG Darmstadt 18.05.1992 1. Bei der Strafzumessung wegen Zivildienstflucht (§ 53 ZDG) ist der Stärke des Gewissensdrucks gegenüber der Bedeutung des Ersatzdienstes für die staatliche Ordnung und die gleichmäßige Verteilung staatsbürgerlicher Pflichten (»Wehrgerechtigkeit«) dann geringeres Gewicht beizumessen, wenn die Totalverweigerung vorrangig politisch und nicht religiös oder moralisch-ethisch motiviert ist. 2. Eine...