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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
559 OLG Braunschweig 01.09.1997 Art. 103 III GG sperrt eine erneute Verfolgung wegen Fahnenflucht als Dauerdelikt nur bei „einheitlicher“ Tat aufgrund festgestellter Gewissensentscheidung; ohne Anerkennung als KDV (ablehnender KDVG-Bescheid) kann die Gewissensentscheidung mehrere Fernbleibezeiträume nicht zur selben Tat verbinden. Eine frühere Verurteilung setzt zudem eine Zäsur und ermöglicht neue Aburteilung. Tenor Auf die ...
512 LG Braunschweig 06.11.1996 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 25. Juli 1996 aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
500 AG Braunschweig 25.07.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.