|
559
|
OLG Braunschweig
|
01.09.1997 |
Art. 103 III GG sperrt eine erneute Verfolgung wegen Fahnenflucht als Dauerdelikt nur bei „einheitlicher“ Tat aufgrund festgestellter Gewissensentscheidung; ohne Anerkennung als KDV (ablehnender KDVG-Bescheid) kann die Gewissensentscheidung mehrere Fernbleibezeiträume nicht zur selben Tat verbinden. Eine frühere Verurteilung setzt zudem eine Zäsur und ermöglicht neue Aburteilung. Tenor Auf die ...
|
|
512
|
LG Braunschweig
|
06.11.1996 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 25. Juli 1996 aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
|
|
500
|
AG Braunschweig
|
25.07.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
|