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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
673
AG B-Tiergarten
27.04.1999
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.