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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
300 AG B-Tiergarten 22.07.1993 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.