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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
300
AG B-Tiergarten
22.07.1993
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.