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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
592 AG Wolgast 19.02.1998 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht gem. § 53 Abs. 1 ZDG zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 5.– DM verurteilt. Dem Angeklagten wird nachgelassen, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 75.– DM, beginnend am 1. des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn der Angeklagte mit der Zahlung auch nur einer Rate um mehr als 14 Tage in ...