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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
222 OLG Frankfurt a.M. 09.03.1993 1. Bei Zivildienstflucht eines „Gewissenstäters“ ist das aus Art. 4 Abs. 1 GG folgende „Wohlwollensgebot“ bei der Strafzumessung maßgeblich; generalpräventive Erwägungen (Nachahmung, Rechtstreue, Funktionsfähigkeit sozialer Dienste) haben zurückzutreten, das Strafmaß kann sich an der gesetzlichen Mindeststrafe orientieren; Geldstrafe ist nicht von vornherein ausgeschlossen. 2. Strafschärfend da...