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OLG Karlsruhe
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07.10.1987 |
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 22.01.1987 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden zurückverwiesen.
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