ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
100 AG Freiburg 23.08.1989 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig, er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt. Die Verbüßung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.