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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
100
AG Freiburg
23.08.1989
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig, er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt. Die Verbüßung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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