ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
136 AG Freiburg 26.04.1990 Das Hauptverfahren wird wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht eröffnet, da der Angeschuldigte als Totaler Kriegsdienstverweigerer für dieselbe Tat der Verweigerung des Zivildienstes bereits rechtskräftig verurteilt worden ist.