ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
163 LG Itzehoe 31.07.1991 Das Verfahren wird wegen des Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 103 III GG gem. § 260 III StPO eingestellt. Der Angeklagte hat vor der ersten Verurteilung eine prinzipielle Gewissensentscheidung gegen jeden Wehr- und Zivildienst getroffen. Im Hinblick auf das Verbot der Doppelbestrafung ist es nicht gerechtfertigt, andere oder strengere Maßstäbe bei der Beurteilung der Gewissensentscheidung...
214 AG Itzehoe 16.05.1989 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.