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AG Lörrach
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08.11.1989 |
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10.- DM verurteilt. Es wird ihm gestattet, die Strafe in Raten zu je 10.- DM pro Monat zu bezahlen. Er trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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