ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
93 LG Stuttgart 14.07.1989 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch wie folgt abgeändert: Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.