ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
53 AG Braunschweig 30.05.1985 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20.- DM bleibt vorbehalten. Er trägt die Kosten des Verfahrens.