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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
53
AG Braunschweig
30.05.1985
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20.- DM bleibt vorbehalten. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
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