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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
366 LG Dresden 03.11.1994 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgericht Riesa vom 04.05.1994 dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Berufung wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte erhält die Auflage, bis zur Aufnahm...
333 AG Riesa 04.05.1994 Der Angeklagte ist der Fahnenflucht und der Gehorsamsverweigerung schuldig. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.