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AG Coesfeld
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28.05.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen kosten- und auslagepflichtig verurteilt. Ein Tagessatz wird auf 20,– DM festgesetzt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Strafe in monatlichen Raten von 180,– DM zu zahlen.
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