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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
117
AG Oldenburg
11.07.1989
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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