ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
117 AG Oldenburg 11.07.1989 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.