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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
442 OLG Bremen 28.08.1995 Die Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
352 LG Bremen 20.07.1994 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichtes Bremen vom 16. 06. 1993 dahin geändert, daß der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt wird. Im übrigen wird die Berufung verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte, jedoch wird die Gebühr um 1/3 ermäßigt. Von den notwendigen Auslagen des Angeklagten ...
296 AG Bremen 16.06.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 5 (fünf) Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.