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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
160
AG Bonn
06.03.1991
Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Verlassens des Zivildienstes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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