ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
149 BVerwG 28.11.1986 § 15a Abs. 1 ZDG steht der Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers nicht entgegen, wenn er im Gestellungszeitpunkt weder in einem entsprechenden freien Arbeitsverhältnis tätig ist noch dessen Aufnahme hinreichend sicher zu erwarten ist; bloße Absicht und erfolglose Bewerbungen genügen nicht.