ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
54 LG Braunschweig 12.08.1988 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts – Schöffengerichts – Helmstedt vom 15.04.1988 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.