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Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
85
Bundesdisziplinargericht
20.06.1987
Die Disziplinarverfügung des Direktors des Bundesamtes für den Zivildienst vom 04.02.1987 wird aufrechterhalten. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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