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BayObLG
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14.03.1983 |
Wiederholte Dienstflucht durch Nichtbefolgung erneuter Einberufungen zum Zivildienst kann trotz zwischenzeitlicher Verurteilung „dieselbe Tat“ i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG sein, wenn sie auf einer ein für allemal getroffenen und fortwirkenden, den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, die das Verhalten des Täters als innerer Zwang umfassend fixiert. Eine solche Gleichstellung...
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