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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
679
AG Döbeln
06.07.1999
1. Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. 2. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10,– DM verurteilt. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.