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553
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AG Greifswald
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25.07.1997 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
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