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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
483
AG Höxter
24.04.1996
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
169
AG Höxter
28.10.1991
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 10.- DM bleibt vorbehalten.
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