ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
483 AG Höxter 24.04.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
169 AG Höxter 28.10.1991 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 10.- DM bleibt vorbehalten.