ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
61 AG Offenburg 11.07.1988 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht, das er aus Gewissensgründen begangen hat, zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er trägt die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen.