ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
411 AG Pinneberg 19.07.1995 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20,– DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
115 AG Pinneberg 18.09.1989 Der Angeklagte wird wegen Zivildienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.