ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
167 AG Pirmasens 03.09.1990 Der Angeklagte hat aus Gewissensgründen den Zivildienst abgebrochen. Er wird deshalb wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.