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AG Viersen
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13.11.1989 |
Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Verlassens des Zivildienstes und Fernbleibens vom Zivildienst, um sich der Verpflichtung zu entziehen, zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten kostenpflichtig verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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