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Ag Hamburg
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02.07.1987 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die erlittene Freiheitsentziehung wird auf die Strafe angerechnet. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte.
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