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BGH
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22.02.1989 |
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gebiete, weil eine Strafaussetzung bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen werde, ist auf das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalles unterrichteten Menschen abzustellen. Liegen zahlreiche Milderungsgründe vor, die bei einer Gesamtbewertung von Tat und Täterpers...
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