ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
133 LG Aachen 29.09.1988 Das Verfahren wird gemäß § 153 StPO auf Kosten der Staatskasse, jedoch ohne Erstattung notwendiger Auslagen, eingestellt.
262 LG Aachen 20.03.1986 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) eines durch religiöse Prägung (Zeugen Jehovas) ernsthaft gewissensgebundenen Verweigerers wirkt das verfassungsrechtliche "Wohlwollensgebot" strafmildernd: Generalprävention tritt zurück, "Hartnäckigkeit" ist regelmäßig kein Schuldschärfungsgrund. Liegt das schuldangemessene Strafmaß unter 6 Monaten und sind § 56 ZDG/§ 47 I StGB nicht erfüllt, ist nach § 47 II StGB G...