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LG Aachen
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20.03.1986 |
Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) eines durch religiöse Prägung (Zeugen Jehovas) ernsthaft gewissensgebundenen Verweigerers wirkt das verfassungsrechtliche "Wohlwollensgebot" strafmildernd: Generalprävention tritt zurück, "Hartnäckigkeit" ist regelmäßig kein Schuldschärfungsgrund. Liegt das schuldangemessene Strafmaß unter 6 Monaten und sind § 56 ZDG/§ 47 I StGB nicht erfüllt, ist nach § 47 II StGB G...
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