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625
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LG Darmstadt
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13.08.1998 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 24.03.1998 dahingehend abgeändert, daß die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Von den Kosten der Berufung einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten haben der Angeklagte 2/3 und die Staatskasse ...
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223
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LG Darmstadt
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18.05.1992 |
1. Bei der Strafzumessung wegen Zivildienstflucht (§ 53 ZDG) ist der Stärke des Gewissensdrucks gegenüber der Bedeutung des Ersatzdienstes für die staatliche Ordnung und die gleichmäßige Verteilung staatsbürgerlicher Pflichten (»Wehrgerechtigkeit«) dann geringeres Gewicht beizumessen, wenn die Totalverweigerung vorrangig politisch und nicht religiös oder moralisch-ethisch motiviert ist. 2. Eine...
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