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LG Ellwangen
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07.05.1991 |
Der Angeklagte, dessen Zivildienstverweigerung auf einer ernsthaften Gewissensentscheidung beruht, wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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