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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
171 LG Ellwangen 07.05.1991 Der Angeklagte, dessen Zivildienstverweigerung auf einer ernsthaften Gewissensentscheidung beruht, wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.