ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
482 LG Hechingen 17.04.1996 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 02.10.1995 wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu dem Gesamtstrafarrest von sechs Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Berufungsgebühr wird um 1/5 ermäßigt. 1/5 der dem Angeklagten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatsk...
99 LG Hechingen 04.07.1986 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 30.01.1986 dahingehend abgeändert, daß die gegen den Angeklagten erkannte Freiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten in der Berufungsinstanz werden der Staatskasse auferlegt.