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LG Stralsund
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11.02.1998 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Jugendrichters Greifswald vom 25.07.1997 im Strafausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird statt dessen zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen, jedoch wird die Berufungsgebühr auf zwei Drittel festgesetzt. Von den notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahre...
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