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Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
636
LG Wolgast
04.11.1998
Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Wolgast vom 19.2.1998 wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren zu tragen hat, verworfen.