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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
636 LG Wolgast 04.11.1998 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Wolgast vom 19.2.1998 wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren zu tragen hat, verworfen.