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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
189 LG Zweibrücken 26.09.1990 Der Angeklagte, dessen Zivildienstverweigerung in einer Gewissensentscheidung begründet ist, wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.