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303
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OLG Oldenburg
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09.08.1993 |
1. Die Revision des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil im Strafausspruch aufgehoben. Die Sache wird insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese hat auch über die Kosten der Revision zu entscheiden.
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206
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OLG Oldenburg
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29.08.1991 |
Weil das Landgericht seine ungünstige Prognose nicht hinreichend auf tragfähige äußere Umstände gestützt und es insbesondere abgelehnt hat, Feststellungen zu der Frage zu treffen, ob die Zivildienstverweigerung des Angeklagten auf einer Gewissensentscheidung beruht, wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache an eine andere Kammer zurückverwiesen.
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118
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OLG Oldenburg
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23.04.1990 |
1. Wird die Strafaussetzung zur Bewährung bei einer wegen Dienstflucht verurteilten Person darauf gestützt, dass die künftige Verweigerung des Zivildienstes auf derselben einheitlichen Gewissensentscheidung beruhe und deshalb prognostisch nicht zulasten des Angeklagten verwertet werden dürfe, muss das Tatgericht diese einheitliche, ernsthafte und fortdauernde Gewissensentscheidung als innere Ta...
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554
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OLG Oldenburg
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23.01.1989 |
Die Tatsache, daß jemand aus religiösen Gewissensgründen entschlossen ist, auch künftig den Zivildienst zu verweigern, darf nicht zum Anlaß genommen werden, die Strafaussetzung zur Bewährung zu versagen.
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